Familiensachen mit Auslandsbezug

Internationales Familienrecht
— Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt über Grenzen hinweg

Für Mandantinnen und Mandanten, deren Familiensache nicht in einem einzigen Land spielt: Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, ein Umzug ins oder aus dem Ausland, Vermögen oder Kinder in mehreren Staaten. Ich vertrete vor deutschen Familiengerichten — auf Deutsch, Russisch und Englisch.

Typische Fälle mit Auslandsbezug

Der Auslandsbezug entscheidet zuerst über zwei Fragen: Welches Gericht ist zuständig, und welches Recht wendet es an. Beides wird zu Beginn geklärt, weil davon Strategie und Reihenfolge der Anträge abhängen.

Scheidung mit Auslandsbezug

Deutsch-russische und andere binationale Ehen, Ehegatten mit Wohnsitz in verschiedenen Staaten, im Ausland geschlossene Ehen. Zuständigkeit und anwendbares Recht richten sich nach den europäischen Verordnungen (Brüssel IIb, Rom III); das deutsche Familiengericht kann dabei auch ausländisches Scheidungsrecht anwenden.

Elterliche Sorge und Umgang

Sorge- und Umgangsregelungen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder ein Umzug geplant ist. Dazu gehören Umgangskontakte über Distanz, die Frage der Zustimmung zu einem Wohnsitzwechsel des Kindes und, wo nötig, gerichtliche Entscheidungen anstelle einer fehlenden Zustimmung.

Kindesrückführung nach dem HKÜ 1980

Wird ein Kind ohne die erforderliche Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils in einen anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten, sieht das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 ein eigenes Rückführungsverfahren vor. Ich vertrete in Deutschland auf Antragsteller- wie auf Antragsgegnerseite vor den dafür bestimmten Familiengerichten und im Schriftverkehr mit der Zentralen Behörde (Bundesamt für Justiz). Ob das Übereinkommen im Verhältnis zum betroffenen Staat anwendbar ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unterhalt

Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, wenn eine Seite im Ausland lebt oder dort Einkünfte erzielt: Auskunftsansprüche, Titulierung, Abänderung bestehender Titel und die Geltendmachung über Grenzen hinweg nach der EU-Unterhaltsverordnung beziehungsweise dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007.

Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Ob eine im Ausland — etwa in Russland — ergangene Scheidung oder Sorgeentscheidung in Deutschland Wirkung entfaltet, ist eine Frage des deutschen Verfahrensrechts: Scheidungen aus Nicht-EU-Staaten werden im Regelfall von der Landesjustizverwaltung anerkannt (§ 107 FamFG), andere Entscheidungen nach den Anerkennungsvorschriften des FamFG oder nach Staatsverträgen. Dieses Verfahren führe ich in Deutschland.

Vereinbarungen und Vorsorge

Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit internationalem Bezug, einschließlich Rechtswahl, soweit sie zulässig ist. Ziel ist eine Regelung, die in den beteiligten Rechtsordnungen möglichst nicht auseinanderfällt.

Wo russisches Recht selbst zur Anwendung kommt oder ein Verfahren in Russland zu führen ist, arbeite ich mit örtlich zugelassenen Kolleginnen und Kollegen zusammen: Ich führe das deutsche Verfahren, sie beantworten die Fragen ihres Rechts, und beides wird zu einer Linie zusammengeführt.

Wie ein Verfahren vor dem Familiengericht abläuft

  1. Erstgespräch und Unterlagen Sie schildern die Situation; ich sichte Heirats- und Geburtsurkunden, bestehende Titel oder ausländische Entscheidungen und laufende Fristen. Fremdsprachige Unterlagen kann ich auf Deutsch, Russisch und Englisch unmittelbar auswerten.
  2. Zuständigkeit und anwendbares Recht Geprüft wird, welches Gericht international zuständig ist und welches Sachrecht es anwendet — für Scheidung, Sorge und Unterhalt kann das jeweils unterschiedlich ausfallen. Wo mehrere Staaten zuständig sein können, ist auch der Zeitpunkt der Antragstellung von Bedeutung.
  3. Außergerichtliche Klärung Wo es sinnvoll ist, wird zunächst außergerichtlich verhandelt — über Umgang, Unterhalt oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Das ist häufig schneller und für die Beteiligten weniger belastend als ein streitiges Verfahren, setzt aber Gesprächsbereitschaft beider Seiten voraus.
  4. Antrag beim Familiengericht Der Antrag wird eingereicht und der Gegenseite zugestellt. Bei Zustellungen ins Ausland richtet sich der Weg nach der EU-Zustellungsverordnung oder dem Haager Zustellungsübereinkommen; das nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch, die von vornherein einzuplanen ist.
  5. Verfahren und Anhörung In Kindschaftssachen werden regelmäßig das Jugendamt beteiligt, das Kind angehört und häufig ein Verfahrensbeistand bestellt. In Scheidungssachen werden die Ehegatten grundsätzlich persönlich angehört; ob eine Teilnahme per Videoverbindung möglich ist, entscheidet das Gericht.
  6. Beschluss und danach Das Gericht entscheidet durch Beschluss; dagegen ist die Beschwerde möglich. Danach folgen die praktischen Schritte: Vollstreckung oder Abänderung von Titeln, Anerkennung im anderen Staat, Anpassung von Urkunden und Registereinträgen.

Zur Dauer lässt sich seriös nur eine Spanne nennen: Einvernehmliche Verfahren sind deutlich kürzer als streitige, Auslandszustellungen und die Einholung ausländischer Auskünfte verlängern sie. Der Ausgang eines Verfahrens lässt sich nicht zusagen — planbar sind Vorbereitung, Fristen und Argumentation.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig, wenn wir in verschiedenen Ländern leben?

Innerhalb der EU richtet sich die Zuständigkeit für Scheidung und Kindschaftssachen nach der Brüssel-IIb-Verordnung; maßgeblich sind vor allem der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit. Häufig sind mehrere Staaten zuständig — dann entscheidet, wo zuerst ein Antrag anhängig gemacht wird. Deshalb sollte diese Frage vor der Antragstellung geklärt werden.

Wendet ein deutsches Gericht deutsches Recht an?

Nicht zwingend. Welches Scheidungsrecht gilt, bestimmt die Rom-III-Verordnung; ein deutsches Familiengericht kann also auch ausländisches Recht anwenden und dazu ein Rechtsgutachten einholen. Für Unterhalt und elterliche Sorge gelten wiederum eigene Kollisionsregeln.

Mein Ehegatte lebt in Russland — was ändert das?

Zuständigkeit, Zustellung und Beweiserhebung werden aufwendiger, das Verfahren bleibt aber ein deutsches. Soweit russisches Recht anzuwenden ist oder in Russland etwas veranlasst werden muss, ziehe ich örtlich zugelassene Kolleginnen und Kollegen hinzu; das deutsche Verfahren führe ich selbst.

Kann eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland gelten?

Eine Scheidung aus einem Nicht-EU-Staat wird in Deutschland grundsätzlich erst nach Anerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung wirksam (§ 107 FamFG). Das ist ein deutsches Verwaltungsverfahren mit definierten Unterlagen — Entscheidung, Rechtskraftvermerk, Übersetzungen und je nach Staat Apostille oder Legalisation.

Wie wird Unterhalt berechnet, wenn eine Seite im Ausland lebt?

Die Berechnung folgt dem anwendbaren Unterhaltsrecht; bei deutschem Recht orientiert sich die Praxis für Kindesunterhalt an der Düsseldorfer Tabelle. Auslandseinkünfte und abweichende Lebenshaltungskosten können den Bedarf und die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Zunächst geht es meist um Auskunft und Belege, erst danach um den Betrag.

Was ist ein Rückführungsverfahren nach dem HKÜ?

Ein beschleunigtes Verfahren, das nicht über das Sorgerecht entscheidet, sondern darüber, ob ein widerrechtlich verbrachtes oder zurückgehaltenes Kind in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen ist. In Deutschland sind dafür besonders bestimmte Familiengerichte zuständig; die Zentrale Behörde ist das Bundesamt für Justiz. Wer einen Wohnsitzwechsel mit einem Kind erwägt, sollte die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung vorher klären.

Wie lange dauert ein Familienverfahren mit Auslandsbezug?

Das hängt vom Gericht, vom Streitstand und von den Auslandszustellungen ab. Einvernehmliche Regelungen sind erheblich schneller als streitige Verfahren. Eine belastbare Zusage zur Dauer kann seriös niemand geben; ich sage Ihnen aber zu jedem Zeitpunkt, welcher Schritt als Nächstes ansteht.

Was ich selbst mache — und was ich koordiniere

Ich bin in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und berate persönlich im deutschen Recht und im Recht der EU. Bei Bedarf koordiniere ich die Arbeit mit örtlich zugelassenen Kolleginnen und Kollegen. Sie erhalten damit eine Anlaufstelle für grenzüberschreitende Mandate — mit klarer Verantwortlichkeit.

Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt unter uneingeschränkter Einhaltung der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere des europäischen Sanktionsrechts, sowie des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns
sprechen.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Einen Termin erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche.

Kanzlei Würzburg
Prymstraße 1
97070 Würzburg
Route planen
Kanzlei Fürth
Poppenreuther Straße 95
90765 Fürth
Route planen
Kanzlei Moskau
Научный проезд, 19
117246 Москва, Россия
Route planen
Kontakt +49 176 10367078 +7 915 411-13-79 WhatsApp · +49 176 10367078 s.etinger@etinger-cazan.de
Termine

Nach Vereinbarung
per Telefon, WhatsApp oder E-Mail

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung.

Rechtliches

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsanwalt Sergej Etinger
Prymstraße 1, 97070 Würzburg

Telefon: +49 176 10367078 · +7 915 411-13-79
E-Mail: s.etinger@etinger-cazan.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung und Bestätigung.

Rechtliches

Datenschutz

Diese statische Website setzt keine Analyse- oder Marketing-Cookies ein und bindet keine externen Schriftarten ein.

Wenn Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Verantwortlicher: Rechtsanwalt Sergej Etinger, Prymstraße 1, 97070 Würzburg.

Bitte versenden Sie vertrauliche Unterlagen erst nach vorheriger Abstimmung.